Organisatorisches in der Gruppenpsychotherapie

Wie gestaltet sich die Gruppenpsychotherapie mit zwei Leitenden?
  • Gruppenpsychotherapie und probatorische Sitzungen im Gruppensetting können – auch praxisübergreifend – von zwei Therapeut*innen geleitet werden.
  • Die Gruppengröße liegt dann bei 6 – 14 Patient*innen, pro Therapeut*in bei mindestens drei bis maximal neun Patient*innen.
  • Die Therapeut*innen sind dabei für ihre jeweils fest zugeordneten Patient*innen „hauptverantwortlich“, beispielsweise für die schriftliche Dokumentation. Bei Kombinationsbehandlung auch für das Ausfüllen des Formulars PTV 2.
  • Die Therapeut*innen rechnen dann genau immer die Patient*innen ab, die hauptverantwortlich von ihnen in der Gruppe betreut werden.
  • Gruppentherapie-Patient*innen und Gruppen-Probatorik-Patient*innen können gleichzeitig in gemischten Gruppensitzungen behandelt werden.
 

Stand: 27.04.2022

Kann ich für die Durchführung meiner Gruppen einen größeren Raum außerhalb meiner Praxis anmieten?

Ja. Dafür müssen Sie bei Ihrer KV einen Antrag stellen auf „ausgelagerte Praxisräume“. Die KVen stellen dafür ein Formular „Anzeige ausgelagerter Praxisräume“ zur Verfügung, das Sie sich von deren Homepage herunterladen können.

 

Stand: 27.04.2022

Wie wurde das Gutachterverfahren vereinfacht?

Anträge auf Gruppenpsychotherapie oder Anträge auf eine Kombination aus überwiegend durchgeführter Gruppentherapie mit Einzeltherapie werden nicht mehr regelhaft begutachtet. Sie legen Ihrem Antrag also keinen Bericht an den Gutachter bei. Die Krankenkassen können aber in Einzelfällen auch bei Beantragung einer Gruppenpsychotherapie oder einer Kombinationsbehandlung einen Bericht verlangen, zum Beispiel im Rahmen der vorgezogenen Wirtschaftlichkeitsprüfung.

 

Stand: 27.04.2022

Wie wird mit der Gruppentherapie in den einzelnen Landesverbänden umgegangen?

Gruppenpsychotherapien in der Praxis – unter Einhaltung aller Vorschriften des Infektionsschutzes – ist erlaubt. Bei hohen Inzidenzzahlen kann es aber zu besonderen Einschränkungen kommen, die sich in den jeweiligen Bundesländern unterscheiden können. Daher empfehlen wir Ihnen, sich zusätzlich auf der Internetseite Ihrer KV zu informieren. Eine Übersicht über alle KVen und eine Linkliste finden Sie auf der Seite der KBV.

Die Umwandlung von Gruppentherapie in Einzeltherapie ohne gesonderte Antragstellung bei der Krankenkasse endete Ende März 2022.

Stand: 14.10.2022