Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung

Allgemeines zur Gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung

von Anissa Butlin
  • 27. April 2022
  • Im Anschluss an die Psychotherapeutische Sprechstunde kann diese bei Erwachsenen bis zu viermal je Krankheitsfall mit jeweils 100 Minuten (oder achtmal 50 Minuten) ohne Anzeige- oder Antragsverfahren durchgeführt werden.
  • Bei Kindern und Jugendlichen / Menschen mit geistiger Behinderung bei Einbezug von Bezugspersonen ist eine Therapieeinheit (TE) zusätzlich möglich.
  • Die Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung ist vorgesehen als niedrigschwelliges Angebot zur Abklärung der Indikation und Vorbereitung der Patient*innen auf Gruppenpsychotherapie.
  • Ein Konsiliarbericht ist nicht obligatorisch.
  • Die Gruppengröße umfasst drei bis neun Patient*innen.
  • Die Leistungen der Gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung werden nicht auf nachfolgende Kontingente der Richtlinienpsychotherapie angerechnet.

Autor*in

Anissa Butlin

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