Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung
Allgemeines zur Gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung
von Anissa Butlin
- 27. April 2022
- Im Anschluss an die Psychotherapeutische Sprechstunde kann diese bei Erwachsenen bis zu viermal je Krankheitsfall mit jeweils 100 Minuten (oder achtmal 50 Minuten) ohne Anzeige- oder Antragsverfahren durchgeführt werden.
- Bei Kindern und Jugendlichen / Menschen mit geistiger Behinderung bei Einbezug von Bezugspersonen ist eine Therapieeinheit (TE) zusätzlich möglich.
- Die Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung ist vorgesehen als niedrigschwelliges Angebot zur Abklärung der Indikation und Vorbereitung der Patient*innen auf Gruppenpsychotherapie.
- Ein Konsiliarbericht ist nicht obligatorisch.
- Die Gruppengröße umfasst drei bis neun Patient*innen.
- Die Leistungen der Gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung werden nicht auf nachfolgende Kontingente der Richtlinienpsychotherapie angerechnet.
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