Interessenvertretung

Wir vertreten Ihre Interessen gegenüber der KBV, den Kammern, den Krankenkassen, der Politik und Öffentlichkeit. Als einziger Verband agieren wir dabei berufsgruppen- sowie verfahrensübergreifend. Damit tragen wir maßgeblich zum Zusammenwirken der psychotherapeutischen Berufsgruppen bei.

Erfolge

  • Als erster Verband belegten wir unsere Argumente bei der Debatte um angemessene Honorare anhand betriebswirtschaftlicher Daten, was bei den EBM-Reformen der Vergangenheit maßgeblich zu Punktzahlerhöhungen für psychotherapeutische Leistungen beitrug.
  • Der bvvp initiiert und koordiniert bundesweit Musterklagen – schon seit 1999. Damals führte dies zu den ersten Aufsehen erregenden Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG).
  • Wir waren an der Entwicklung des Psychotherapeutengesetzes aktiv beteiligt und kämpften dabei besonders für die gleichberechtigte Integration der Psychologischen Psychotherapeut*innen und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen.

Es gibt noch viel zu tun

Rahmenbedingungen

Heute geht es vor allem darum, die Wirtschaftlichkeit der psychotherapeutischen Praxen, die Qualität der Versorgung und die Vielfalt der Praxisstrukturen zu erhalten und zu verbessern. Hierfür brauchen wir entsprechende Rahmenbedingungen – und einen starken Berufsverband.

Psychotherapeutischer Nachwuchs

Ohne qualifizierten, engagierten Nachwuchs hat unser Berufsstand keine Zukunft! Auch Ausbildungsfragen werden in den Gremien der Kammern erörtert. Wir setzen uns für die speziellen Belange der PiA wie der Ärzte und Ärztinnen in Weiterbildung ein.

Der bvvp ist in vielen Feldern für Sie aktiv

  • Interessenvertretung bei der Änderung gesetzlicher Normen durch Stellungnahmen an Politik, Krankenkassen und Verbände
  • Gestaltung der Rahmenbedingungen für Psychotherapie: Einbringen von Änderungsinitiativen und Verhinderung schädlicher Einflussnahmen auf die psychotherapeutische Arbeit
  • Honorarentwicklung und angemessene Vergütung
  • Widersprüche und Klageverfahren
  • Weiterentwicklung des EBM
  • Mitwirkung an der Entwicklung der Leitlinien
  • Mitarbeit und Gruppenleitung bei „Gesundheitszielen“ (Depression, Alkohol)
  • Ausbildungsreform – Verfahrensvielfalt bereits an den Universitäten, praxisnahe und qualitativ hinreichende Aus- und Weiterbildungsstandards
  • PiA: Mitarbeit im Politiktreffen, Vorträge in Fachschaftskonferenzen, Austausch und Vernetzung
  • Treffen, Austausch und Kooperation mit Verbändegruppen (GK-II etc.)
  • Stellungnahmen zu Spezialthemen (Telematik-Infrastruktur, DSGVO)

Unsere Positionen

13.02.2024

 

DAS ERSTZUGANGSRECHT IST UNVERHANDELBAR

Ulrike Böker, Mitglied des Bundesvorstands

Minister Lauterbach hat ein Gesetz zur psychotherapeutischen Versorgung angekündigt. Hierbei wird es sicherlich auch um die Bedarfsplanung gehen, die mancherorts immer noch zu langen Wartezeiten führt, und um die Frage nach der Patient*innensteuerung. Bekanntermaßen muss man mit allem rechnen, von der Einführung von Vorgutachtern bis zur „Rastertherapie“. Für uns ist klar: Das Erstzugangsrecht ist unverhandelbar und die Psychotherapeutischen Sprechstunden sind ein ausreichendes Steuerungsinstrument, das beste in unseren eigenen Händen.

Ulrike Böker, Mitglied des Bundesvorstands