Gruppenpsychotherapie
Gruppenpsychotherapie ist ein hoch wirksames Verfahren, wie zahlreiche Studien belegen. Doch während es im stationären Bereich häufig eingesetzt wird, gibt es noch zu wenige Kolleg*innen, die es auch in der Niederlassung anwenden. Gruppenpsychotherapie bringt schon organisatorisch Herausforderungen mit sich – in Corona-Zeiten umso mehr! Der bvvp macht sich stark für die Gruppentherapie und hat einen an die Politik gerichteten Forderungskatalog formuliert.
FAQ zur Gruppentherapie

Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Gruppenpsychotherapie zusammengestellt:
- Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung
- Probatorik in der Gruppenpsychotherapie
- Abrechnung von gruppenpsychotherapeutischen Leistungen
- Kombinationsbehandlung Einzel- und Gruppensetting
- Videobehandlung in der Gruppenpsychotherapie
- Organisatorisches zur Gruppenpsychotherapie
- Lesen Sie auch die Zusammenfassung der Fragen beim Expertentelefon zur Gruppenpsychotherapie
Aktuelle Gesetzeslage

Gruppentherapeutische Kurzgruppe, Probatorik und Gruppe ggf. auch mit zwei Psychotherapeut*innen: Die G-BA-Beschlüsse zur Gruppenpsychotherapie, die diese wichtigen Änderungen mit sich brachten, sind im Januar 2021 in Kraft getreten – alle Infos dazu können Sie in der Pressemitteilung G-BA nachlesen.
Die Änderungen in der Gruppenpsychotherapie wurden auch in die Psychotherapie-Vereinbarung aufgenommen
Förderung der Gruppentherapie und Vereinfachung im Gutachterverfahren: Die aktuelle Version der Psychotherapeuten-Vereinbarung finden Sie auf den Seiten der KBV.
Seit Sommer 2020 ist die Gruppentherapie ohne Gutachterverfahren möglich. Zur Richtlinie in der aktuellen Version: G-BA Richtlinien
Materialien für die Videosprechstunde

Im internen Bereich stellen wir unseren Mitgliedern wichtige Informationen für die Patient*innen zum Beginn einer Online-Psychotherapiesitzung und eine Vorlage für ein Einwilligungsformular zur Videosprechstunde zur Verfügung.
Die Position des bvvp

Der bvvp nimmt Stellung zur Gruppenpsychotherapie. Verbesserungen durch die bisherigen Reformen haben den Praxisalltag erleichtert, diese Veränderungen hält der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten, bvvp, jedoch für nicht ausreichend. Lesen Sie unsere Modifizierungen:
Aktuell
Maßnahmen zur weiteren Förderung der Gruppenpsychotherapie
Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung, zwei Psychotherapeut*innen gemeinsam, Probatorische Sitzungen in der Gruppe: Der bvvp hatte sich für dieses Angebot stark gemacht, das nach dem Beschluss des G-BA seit vergangenem Jahr zur Verfügung steht. Alle Infos finden Mitglieder in einem Info Aktuell zum Thema im internen Bereich „mein bvvp“.
Informationen und individuelle Beratung

Mitglieder erhalten regelmäßig unsere Info Kompakt und aktuelle Mitgliederinfos. So sind Sie immer informiert über die Auswirkungen neuer Gesetze und Verordnungen auf Ihr Berufsleben.
Diese Informationen finden Sie auf unseren internen Seiten mein bvvp.
Als Mitglied im bvvp können Sie unser Angebot der individuellen Beratung nutzen. Unsere Experten sind für Sie da!