Die Selbstverwaltung: KBV und KV

Alle sechs Jahre finden in allen 17 Kassenärztlichen Vereinigungen die Wahlen zur Vertreterversammlung statt. Diese Versammlung ist das höchste Beschlussorgan der ärztlichen/psychotherapeutischen Selbstverwaltung.

Für die Legislaturperiode 2023 bis 2028 wurde gewählt.

Lesen Sie hier, wer die Psychotherapeut*innen in den nächsten sechs Jahren in den KV-Gremien vertritt.

Der bvvp - wieder stark vertreten in der KBV

Bei der konstituierenden Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung am 3. März 2023 wurden Ulrike Böker, Dr. med. Lisa Störmann-Gaede, Dr. med. Gerhild Rausch-Riedel, Dr. med. Reinhard Martens, Dr. med. Lars Theßen und Dirk Krebs als Mitglieder unseres Verbandes in den Beratenden Fachausschuss Psychotherapie auf Bundesebene gewählt.
Der Beratende Fachausschuss Psychotherapie ist das Gremium, das in den kommenden sechs Jahren den Vorstand der KBV berät, somit die Rahmenbedingungen für die Arbeit unserer Profession mitgestaltet und unsere ambulante Versorgung weiterentwickelt.
Insbesondere auf der Ärztebank sind wir damit stark und mit großer Kompetenz vertreten. Im Vorfeld war viel Vorbereitung und Abstimmung mit allen anderen Verbänden der Psychotherapeut*innen erforderlich. Versuche, das im Vorfeld konsentierte Tableau zu unterlaufen, konnten gemeinsam erfolgreich verhindert werden. Wir freuen uns über die gute Zusammenarbeit der im BFA vertretenen Verbände und gratulieren den Gewählten aller Verbände!

Glückwunsch: Ulrike Böker ins KBV-Gremium wiedergewählt

Glückwunsch: Ulrike Böker ins KBV-Gremium wiedergewählt

Am 1. Februar 2023 wählten die psychotherapeutischen Vertreter*innen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) die Mitglieder der Vertreterversammlung in die 16. Amtsperiode. Wir freuen uns, dass nun bereits zum zweiten Mal in dem sechsköpfigen Gremium der Psychologischen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen bvvp-Vorstandsmitglied Ulrike Böker vertreten ist und gratulieren ihr ganz herzlich.

Sie betonte in ihrem Redemanuskript: „In manchen KV-Bezirken war die Wahlbeteiligung leider nicht sehr hoch, was sicherlich verschiedene Gründe hat. Ich höre immer wieder: Ihr könnt doch eh nichts ausrichten in der Selbstverwaltung! Dem möchte ich entschieden widersprechen. Die Psychologischen Psychotherapeut*innen und die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen sind extrem gut aufgestellt in den Gremien der KVen und der KBV, haben einen guten Draht zur Verwaltung dank ihrer sozialen und kommunikativen Kompetenzen, und werden mit ihren Anliegen gehört. Es macht also sehr wohl Sinn, die Selbstverwaltung zu stärken und sich mit einem großen Teil seiner Lebenszeit für eine gute psychotherapeutische Versorgung und für gute Rahmenbedingungen in den Praxen zu engagieren.“

bvvp-Vorsitzender Benedikt Waldherr gratuliert

„Mit Frau Böker wurde eine ausgewiesene Expertin in Honorarfragen, Qualitätssicherungsangelegenheiten und Fragen der Psychotherapeutischen Versorgung in die Vertreterversammlung der KBV gewählt. Wir sind seitens des bvvp froh, dass wir eine derartig gute Fachfrau mit hoher Expertise in vielen Themen unseres Praxisalltages zur Vertretung der Psychotherapeut*innen entsenden können. Auch von meiner Seite ein großer, großer Glückwunsch an eine Psychotherapeutin mit Herz und Augenmaß für die Patient*innen.“

Große Freude eines schlagkräftigen Teams

Große Freude eines schlagkräftigen Teams

Grund zur ausgelassenen Freude: Die frisch gewählten psychotherapeutischen Vertreter*innen der VV der KBV sind voller Energie für die Aufgaben der nächsten sechs Jahre. Herzlichen Glückwunsch an ein schlagkräftiges Team!

 

Foto von links: Ulrike Böker (bvvp), Bernhard Moors (VAKJP), Amelie Thobaben (DPtV), Gebhard Hentschel (DPtV), Dr. Anke Pielsticker (DPtV), Michael Ruh (DPtV)

 

Die Vertreterversammlung der KBV

Die KBV ist die Dachorganisation der regionalen KVen und das höchste Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen in Deutschland. Ihm gehören 60 Vertreter*innen der Ärzt*innen, Psychotherapeut*innen und anderer Gruppen an. Zudem ist der Beratende Fachausschuss für Psychotherapie zuständig für Fragen der psychotherapeutischen Versorgung.

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Unsere Spitzenfrau in der Vertreterversammlung der KV-Bayern

Unsere Spitzenfrau in der Vertreterversammlung der KV-Bayern

Das langjährige Vorstandsmitglied des bvvp Bayern, Dr. Claudia Ritter-Rupp, wurde am 21.01.2023 erneut in den Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) gewählt. Mit 47 von 49 Stimmen erzielte sie ein bemerkenswertes Ergebnis. Wir gratulieren!

Pressemitteilung der KVB zur Vorstandswahl

 

KV-Wahlerfolge des bvvp

Hier finden Sie eine Übersicht darüber, in welchen KV-Regionen (Vorstands-)Mitglieder des bvvp in die KV-Vertreterversammlungen eingezogen sind. Wir gratulieren allen Wahlsieger*innen und danken ihnen für das Engagement!

Baden-Württemberg

  • Ulrike Böker (bvvp-Bundesvorstandsmitglied, 1. stvtr. Vorsitzende im bvvp-BaWü), Daniel Weimar und Marco Bortolotti, Liste „Psychotherapeutenbündnis Baden-Württemberg“ für PP und KJP
  • Dr. med. Anne Dorman, 2. stvtr. Vorsitzende im bvvp-BaWü, Neue Liste Sprechende Medizin

Bezirksbeiräte

  • Ulrike Böker: Bezirksbeirätin im Bezirk Reutlingen/Südwürttemberg
  • Peter Baumgartner, Vorsitzender des bvvp-BaWü: Bezirksbeirat im Bezirk Freiburg/Südbaden.

Hessen

  • Ariadne Sartorius (stellvetretende Bundesvorsitzende und Landesvorsitzende des bvvp-Hessen) mit der „Integrativen Liste bvvp-Hessen“
  • Dr. med. Irina Prokofieva ärztliche Liste „Sprechende Medizin“

KV-Wahlerfolge des bvvp

Brandenburg

  • Stephan Grundmann, bvvp-Bandenburg Landesvorsitzender, Liste „Hartmannbund“

Schleswig Holstein

  • Dirk Krebs, bvvp-Landesvorsitzender Schleswig-Holstein

Nordrhein

  • Dirk Galke, Vorstandsmitglied im bvvp-Nordrhein, ärztliche Liste „Neue Liste Psychotherapie“

Westfalen-Lippe

  • Oliver Staniszewski, „Bündnisliste KJP / PP“
  • Dr. med. Gerhild Rausch-Riedel, Landesvorsitzende bvvp-Westfalen-Lippe, ärztliche Liste „die Facharztliste

 

Weitere Bundesländer

In Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Mecklenburg-Vorpommern ist von den PP und KJP niemand von uns in die Vertreterversammlung gwählt worden.

Hier ist der Link zu den einzelnen Ergebnissen:

Wozu gibt es Berufsverbände?

Bei KV-Wahlen wird die Bedeutung von Berufsverbänden und deren Kompetenz einmal mehr spürbar. Sie sind eingetragene Vereine, die die beruflichen und wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder vertreten. Der Anlass für die Gründung des bvvp war die damals desolate Vergütung der Psychotherapie, die eine gemeinsame Organisation und den gemeinsamen Einsatz für bessere Honorare erforderte. Der bvvp setzte sich außerdem ein für die Integration aller psychotherapeutisch Tätigen in die ambulante Versorgung gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten, wie zum Beispiel für das wichtige Erstzugangsrecht zur Psychotherapie, und für die Integration aller Psychotherapeut*innen in die Gremien der Selbstverwaltung der KVen.

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Wieso gibt es eigentlich Kassenärztliche Vereinigungen?

Der Staat hat die Möglichkeit, eigentlich staatliche Aufgaben, wie die Gesundheitsversorgung, an diejenigen zu übertragen, die dafür zuständig sind. Der Staat hat dann zwar weiterhin die Gesetzgebungsfunktion und die rechtliche Aufsicht, aber nicht mehr die Aufgabe der konkreten Umsetzung und Ausgestaltung.

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Was machen die KVen?

Die KVen haben eine Vielzahl an Aufgaben. Finanziert werden diese durch die Verwaltungsgebühren der Mitglieder. Beispielhaft wird dies deutlich am Organigramm der KV Westfalen-Lippe. In anderen KVen gibt es kleine Abweichungen, aber im Prinzip sieht die Struktur mit ihren Aufgaben immer sehr ähnlich aus.

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Und was machen die KVen für die Psychotherapeut*innen?

Auch die Psychotherapeut*innen unterliegen natürlich den gesetzlichen Vorgaben, deren Umsetzung von den KVen unterstützt und dann überprüft wird.

Dazu gehört die korrekte Abrechnung, die bei jeder Quartalsabrechnung genau kontrolliert wird.

Bekanntermaßen fordert der bvvp auf, gegen jeden Honorarbescheid Widerspruch einzureichen. In den allermeisten KVen klappt es dank des Einsatzes der Verbände und Vertreter*innen der Psychotherapeut*innen in den Gremien gut, dass diese ruhendgestellt werden zugunsten von den Verbänden finanzierten Musterklageverfahren.

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Wie funktionieren die Wahlen in den KVen?

Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der KVen, die mindestens im Umfang von zehn Stunden in der vertragsärztlichen Versorgung tätig sind.

Grundsätzlich gibt es bei allen Wahlen in die Vertreterversammlungen jeweils zwei Wahlkörper:

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Wie funktioniert die Wahl in die KBV?

Die Vertreterversammlung der Kassenärztliche Bundesvereinigung wird ebenfalls alle sechs Jahre gewählt, im Anschluss an die Wahlen in den KVen. Auch hier gibt es große Unterschiede zwischen den Ärzt*innen und den PP und KJP.

Die Vertreterversammlung der KBV umfasst 60 Sitze.

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Die Beratenden Fachausschüsse Psychotherapie

Neben den Vertreterversammlungen sind die Beratenden Fachausschüsse Psychotherapie die wichtigsten Gremien für die Psychotherapeut*innen. Die KVen und die KBV sind verpflichtet, diese Ausschüsse einzurichten.

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Weitere wichtige Gremien

In den meisten KVen gibt es einen Hauptausschuss, der zwischen den Vertreterversammlungen tagt. Er besteht in der Regel aus den beiden VV-Vorsitzenden sowie Mitgliedern beider Versorgungsebenen. Kernaufgabe ist es, den Vorstand zu unterstützen, aber auch ihn zu kontrollieren.

Selbstverständlich spielt auch der Finanzausschuss eine wichtige Rolle.

Für den Bereich der Zulassung und Sicherstellung gibt es die Zulassungsausschüsse, die zwingend mit Psychotherapeut*innen besetzt sein müssen, wenn es um die Belange dieser Berufsgruppe geht. Auch dies ist ein entscheidendes Gremium, um die psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen.