KV-Wahlen
Alle sechs Jahre finden in allen 17 Kassenärztlichen Vereinigungen die Wahlen zur Vertreterversammlung statt. Diese Versammlung ist das höchste Beschlussorgan der ärztlichen/psychotherapeutischen Selbstverwaltung.
In diesem Jahr ist es wieder soweit. Für die Legislaturperiode 2023 bis 2028 stehen Neuwahlen an.
Wählen Sie Ihre Kandidat*innen des bvvp!
Wozu gibt es Berufsverbände?
Bei KV-Wahlen wird die Bedeutung von Berufsverbänden und deren Kompetenz einmal mehr spürbar. Sie sind eingetragene Vereine, die die beruflichen und wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder vertreten. Der Anlass für die Gründung des bvvp war die damals desolate Vergütung der Psychotherapie, die eine gemeinsame Organisation und den gemeinsamen Einsatz für bessere Honorare erforderte. Der bvvp setzte sich außerdem ein für die Integration aller psychotherapeutisch Tätigen in die ambulante Versorgung gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten, wie zum Beispiel für das wichtige Erstzugangsrecht zur Psychotherapie, und für die Integration aller Psychotherapeut*innen in die Gremien der Selbstverwaltung der KVen.
Wahlen zur Vertreterversammlung der KVen

Neuwahlen für die Legislaturperiode 2023 bis 2028
Nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr, geben Sie Ihrer Vertreterversammlung eine hohe demokratische Legitimation und wählen Sie die Kandidatinnen und Kandidaten des bvvp, um die Mitgestaltungsmöglichkeiten des Verbandes zu stärken!
Wieso gibt es eigentlich Kassenärztliche Vereinigungen?
Der Staat hat die Möglichkeit, eigentlich staatliche Aufgaben, wie die Gesundheitsversorgung, an diejenigen zu übertragen, die dafür zuständig sind. Der Staat hat dann zwar weiterhin die Gesetzgebungsfunktion und die rechtliche Aufsicht, aber nicht mehr die Aufgabe der konkreten Umsetzung und Ausgestaltung.
Was machen die KVen?
Die KVen haben eine Vielzahl an Aufgaben. Finanziert werden diese durch die Verwaltungsgebühren der Mitglieder. Beispielhaft wird dies deutlich am Organigramm der KV Westfalen-Lippe. In anderen KVen gibt es kleine Abweichungen, aber im Prinzip sieht die Struktur mit ihren Aufgaben immer sehr ähnlich aus.
Und was machen die KVen für die Psychotherapeut*innen?
Auch die Psychotherapeut*innen unterliegen natürlich den gesetzlichen Vorgaben, deren Umsetzung von den KVen unterstützt und dann überprüft wird.
Dazu gehört die korrekte Abrechnung, die bei jeder Quartalsabrechnung genau kontrolliert wird.
Bekanntermaßen fordert der bvvp auf, gegen jeden Honorarbescheid Widerspruch einzureichen. In den allermeisten KVen klappt es dank des Einsatzes der Verbände und Vertreter*innen der Psychotherapeut*innen in den Gremien gut, dass diese ruhendgestellt werden zugunsten von den Verbänden finanzierten Musterklageverfahren.
Wie funktionieren die Wahlen in den KVen?
Wahlberechtigt sind alle Mitglieder der KVen, die mindestens im Umfang von zehn Stunden in der vertragsärztlichen Versorgung tätig sind.
Grundsätzlich gibt es bei allen Wahlen in die Vertreterversammlungen jeweils zwei Wahlkörper:
Wahltermine
Bundesland | Wahlen 2022 |
Baden-Württemberg | 18.07. – 01.08.2022 |
Bayern | 27.10. – 09.11.2022 |
Berlin | 06.09. – 04.10.2022 |
Brandenburg | Im September 2022 |
Hamburg | 14.06. – 05.07.2022 |
Hessen | 12.09. – 4.10.2022 |
Mecklenburg-Vorpommern | 30.05. – 17.06.2022 |
Niedersachsen | 01.11. – 16.11.2022 |
Nordrhein | 13.06. – 12.08.2022 |
Rheinland-Pfalz | Spätherbst 2022 |
Saarland | 04.07.2022 |
Sachsen | 17.06. – 01.07.2022 |
Sachsen-Anhalt | 25.08. – 15.09.2022 |
Schleswig-Holstein | 31.08. – 14.09.2022 |
Thüringen | 13.06. – 24.06.2022 |
Westfalen-Lippe | 20.09. – 30.09.2022 |
Wie funktioniert die Wahl in die KBV?
Die Vertreterversammlung der Kassenärztliche Bundesvereinigung wird ebenfalls alle sechs Jahre gewählt, im Anschluss an die Wahlen in den KVen. Auch hier gibt es große Unterschiede zwischen den Ärzt*innen und den PP und KJP.
Die Vertreterversammlung der KBV umfasst 60 Sitze.
Die Beratenden Fachausschüsse Psychotherapie
Neben den Vertreterversammlungen sind die Beratenden Fachausschüsse Psychotherapie die wichtigsten Gremien für die Psychotherapeut*innen. Die KVen und die KBV sind verpflichtet, diese Ausschüsse einzurichten.
Weitere wichtige Gremien
In den meisten KVen gibt es einen Hauptausschuss, der zwischen den Vertreterversammlungen tagt. Er besteht in der Regel aus den beiden VV-Vorsitzenden sowie Mitgliedern beider Versorgungsebenen. Kernaufgabe ist es, den Vorstand zu unterstützen, aber auch ihn zu kontrollieren.
Selbstverständlich spielt auch der Finanzausschuss eine wichtige Rolle.
Für den Bereich der Zulassung und Sicherstellung gibt es die Zulassungsausschüsse, die zwingend mit Psychotherapeut*innen besetzt sein müssen, wenn es um die Belange dieser Berufsgruppe geht. Auch dies ist ein entscheidendes Gremium, um die psychotherapeutische Versorgung sicherzustellen.