FAQ PiA

FAQ speziell zu Fragen für PiA

Darf ich als Psychotherapeut*in in Aus-oder Weiterbildung auch Videosprechstunden durchführen?

von Ingrid Kaech
  • 6. April 2020

Viele Institute haben keinen Vertrag mit den Kassenärztlichen Vereinigungen, dennoch haben viele Institute individuelle Vereinbarungen mit den Krankenkassen, sodass es sein kann, dass an Ihrem Institut Videosprechstunden möglich sind. Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Institut in Verbindung!

* Sonderregelungen für niedergelassene Psychotherapeut*innen, die unbegrenzt Videobehandlungen ermöglichten und zuletzt bis Ende März 2022 verlängert worden waren, laufen nun zum 1. April 2022 aus.

Seit dem 1. Juli 2022 gilt die Obergrenze von 30 Prozent für alle per Video möglichen Leistungen der Richtlinien-Psychotherapie. Sie bezieht sich somit auf die Gesamtpunktzahl der im Quartal von einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten abgerechneten Gebührenordnungspositionen des Kapitels 35, die grundsätzlich als Videobehandlung durchgeführt werden dürfen.

Nicht per Video durchgeführt werden dürfen Psychotherapeutische Sprechstunden (GOP 351519, probatorische Sitzungen (GOP 35150) und die Hypnose. Dies verbietet die Psychotherapievereinbarung, die damit der Musterberufsordnung der PP und KJP folgt, dass Eingangsdiagnostik und Aufklärung im persönlichen Kontakt zu erfolgen haben.

Ausgenommen von der neuen Regelung zur Obergrenze ist die Akutbehandlung (GOP 35152). Diese Einzelleistung darf über alle Patient*innen im Quartal betrachtet weiterhin nur zu 30 Prozent per Video stattfinden.

Weitere Informationen dazu finden Sie bei der KBV.

 

Autor*in

Ingrid Kaech

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