FAQ zur Telefonbehandlung

Darf ich bei neuen Patient*innen psychotherapeutische Leistungen am Telefon erbringen?

von Ingrid Kaech
  • 8. April 2020

Die Abrechnung einer telefonischen Betreuung der Patienten ist ab 1. April 2022 nur noch im normalen Umfang möglich. Die Regelung, wonach Telefonkonsultationen umfangreicher berechnungsfähig sind, läuft aus.

Die spezielle Telefonziffer 01433 kann nicht mehr abgerechnet werden

Weitere Informationen dazu, finden Sie bei der KBV.

(Aktualisiert: 16.01.2023)

Autor*in

Ingrid Kaech

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