FAQ 3G/2G und Tests

Darf oder muss ich 2G- und 3G-Regeln in meiner Praxis durchsetzen?

von Anissa Butlin
  • 16. November 2021

Die Corona-Sonderregeln sind am 1. April 2022 ausgelaufen. Diese Entscheidung wurde im Bewertungsausschuss gemeinsam von KBV und GKV-Spitzenverband getroffen.
Generell gilt: Alle vertragsärztlichen Praxen sind der elementaren Grundversorgung zugeordnet. Das bedeutete in der Vergangenheit, dass in allen kassenärztlichen Praxen keine 3G / 2G oder 2G+ Regeln für Patient*innen galten und voraussichtlich auch bei einer Verschärfung der Lage nicht gelten werden.

Weiterhin gilt jedoch eine Maskenpflicht nach dem verlängerten Infektionsschutzgesetz vom 01.10.2022 bis April 2023.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/ifsg/faq-ifsg.html

(Aktualisiert: 16.01.2023)

Autor*in

Anissa Butlin

Keine Kommentare