Grundlagen Berufspolitik

Was macht die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)?

von Anissa Butlin
  • 31. Mai 2022

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung bündelt die KVen der einzelnen Bundesländer in einem Dachverband und koordiniert die Abstimmungen der KVen untereinander. In verschiedenen Ausschüssen wird hier die Umsetzung von Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben auf Bundesebene vereinheitlicht.

Das wichtigste Gremium ist auch hier die KBV-Vertreterversammlung, die alle sechs Jahre im Anschluss an die Wahlen in den KVen gewählt. Auch hier gibt es große Unterschiede zwischen den Ärzt*innen und den PP und KJP.
Die Vertreterversammlung der KBV umfasst 60 Sitze. Sechs davon (= 10 Prozent) stehen den PP und KJP zu, 34 den in den 17 KVen gewählten Vorständen. Davon steht jeweils ein Sitz dem hausärztlichen und ein Sitz dem fachärztlichen Vorstand der jeweiilign KV zu. Und die restlichen 20 werden von ehrenamtlichen Mitgliedern der Vertreterversammlungen der KVen besetzt. Die Verteilung richtet sich nach der Größe der jeweiligen KV. Die Ärzte*innen sind damit direkte Vertreter*innen der Landes-KVen.
Für die Wahl der sechs Vertreter*innen (10 Prozent der Vertreterversammlung) der PP und KJP trifft sich ein eigener Wahlkörper in Berlin. Dieser besteht aus allen in die Vertreterversammlungen der KVen gewählten PP und KJP. Diese wählen dann aus ihrer Mitte die sechs Vertreter*innen für die KBV.
Aktuelle Informationen der KBV finden Sie hier.

Autor*in

Anissa Butlin

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