Gruppe und Video
Welche Anforderungen werden an Videositzungen gestellt?
- 27. April 2022
Sie wurden in der Psychotherapie-Vereinbarung festgelegt. Videosprechstunden können nur durch Therapeut*innen erfolgen, die den Versicherten auch im unmittelbaren persönlichen Kontakt behandeln. Eine örtliche Nähe soll grundsätzlich gegeben sein.
Auch muss vorab vereinbart werden, wie die Sitzung bei einem technischen Verbindungsabbruch fortgesetzt wird und welche Schritte bei gegebenenfalls drohender Eigen- oder Fremdgefährdung ergriffen werden.
Nicht per Video durchgeführt werden dürfen Psychotherapeutische Sprechstunden (GOP 351519, probatorische Sitzungen (GOP 35150) und die Hypnose. Dies verbietet die Psychotherapievereinbarung, die damit der Musterberufsordnung der PP und KJP folgt, dass Eingangsdiagnostik und Aufklärung im persönlichen Kontakt zu erfolgen haben.
Ausgenommen von der neuen Regelung zur Obergrenze ist die Akutbehandlung (GOP 35152). Diese Einzelleistung darf über alle Patient*innen im Quartal betrachtet weiterhin nur zu 30 Prozent per Video stattfinden.
Weitere Informationen dazu finden Sie bei der KBV.
Stand: 05.08.2025
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