Gruppe und Video

Welche Anforderungen werden an Videositzungen gestellt?

von Anissa Butlin
  • 27. April 2022

Sie wurden in der Psychotherapie-Vereinbarung festgelegt. Videosprechstunden können nur durch Therapeut*innen erfolgen, die den Versicherten auch im unmittelbaren persönlichen Kontakt behandeln. Eine örtliche Nähe soll grundsätzlich gegeben sein.

Auch muss vorab vereinbart werden, wie die Sitzung bei einem technischen Verbindungsabbruch fortgesetzt wird und welche Schritte bei gegebenenfalls drohender Eigen- oder Fremdgefährdung ergriffen werden.

Ab dem 1. Juli 2022 gilt die Obergrenze von 30 Prozent für alle per Video möglichen Leistungen der Richtlinien-Psychotherapie. Sie bezieht sich somit auf die Gesamtpunktzahl der im Quartal von einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten abgerechneten Gebührenordnungspositionen des Kapitels 35, die grundsätzlich als Videobehandlung durchgeführt werden dürfen.

Nicht per Video durchgeführt werden dürfen Psychotherapeutische Sprechstunden (GOP 351519, probatorische Sitzungen (GOP 35150) und die Hypnose. Dies verbietet die Psychotherapievereinbarung, die damit der Musterberufsordnung der PP und KJP folgt, dass Eingangsdiagnostik und Aufklärung im persönlichen Kontakt zu erfolgen haben.

Ausgenommen von der neuen Regelung zur Obergrenze ist die Akutbehandlung (GOP 35152). Diese Einzelleistung darf über alle Patient*innen im Quartal betrachtet weiterhin nur zu 30 Prozent per Video stattfinden.

Weitere Informationen dazu finden Sie bei der KBV.

Stand: 13.06.2022

Autor*in

Anissa Butlin

Keine Kommentare