FAQ zur Videosprechstunde

FAQ zur Videosprechstunde

Wie mache ich das mit der Versichertenkarte, wenn ein/e Patient/in innerhalb eines Quartals nur per Video behandelt wird?

von Ingrid Kaech
  • 23. März 2020

Man muss unterscheiden zwischen bekannten und neuen Patient*innen.

  1. Bei bekannten Patient*innen legt man ein sogenanntes Ersatzverfahren an, denn die Daten sind ja schon vorhanden. Im PVS gibt es dafür den Reiter “Scheine” und dort dann die Option “Ersatzverfahren”.
  2. Bei neuen Patient*innen muss man sich die Versichertenkarte entweder in der Kamera zeigen lassen und die Daten abschreiben. Dafür gibt es dann auch die Ziffer 01444:

Zitat:

„01444 Zuschlag für die Authentifizierung eines unbekannten Patienten
Einmal im Behandlungsfall als Zuschlag zur Grundpauschale 10 Punkte = 1,08 Euro.
Da die erforderlichen Stammdaten nicht über die elektronische Gesundheitskarte automatisiert erfasst werden können, wird diese Gebührenordnungsposition zeitlich befristet bis zum 30. September 2021 in den EBM aufgenommen. Anschließend sollen neue technische Verfahren den Zusatzaufwand zu Authentifizierung in der Praxis obsolet machen.“

Oder, falls zeitnah der Erstkontakt per Telefon freigegeben wird, gibt es die Möglichkeit, dass der/die Patient/in seine Daten per Telefon oder postalisch durchgibt – und eine Kopie der Karte übermittelt.

Autor*in

Ingrid Kaech

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