Organisatorisches Gruppenpsychotherapie

Wie wird mit der Gruppentherapie in den einzelnen Landesverbänden umgegangen?

von Anissa Butlin
  • 27. April 2022

Gruppenpsychotherapien in der Praxis – unter Einhaltung aller Vorschriften des Infektionsschutzes – ist erlaubt. Bei hohen Inzidenzzahlen kann es aber zu besonderen Einschränkungen kommen, die sich in den jeweiligen Bundesländern unterscheiden können. Daher empfehlen wir Ihnen, sich zusätzlich auf der Internetseite Ihrer KV zu informieren. Eine Übersicht über alle KVen und eine Linkliste finden Sie auf der Seite der KBV.

Die Umwandlung von Gruppentherapie in Einzeltherapie ohne gesonderte Antragstellung bei der Krankenkasse endete Ende März 2022.

Stand: 14.10.2022

Autor*in

Anissa Butlin

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