Organisatorisches Gruppenpsychotherapie

Wie wurde das Gutachterverfahren vereinfacht?

von Anissa Butlin
  • 27. April 2022

Anträge auf Gruppenpsychotherapie oder Anträge auf eine Kombination aus überwiegend durchgeführter Gruppentherapie mit Einzeltherapie werden nicht mehr regelhaft begutachtet. Sie legen Ihrem Antrag also keinen Bericht an den Gutachter bei. Die Krankenkassen können aber in Einzelfällen auch bei Beantragung einer Gruppenpsychotherapie oder einer Kombinationsbehandlung einen Bericht verlangen, zum Beispiel im Rahmen der vorgezogenen Wirtschaftlichkeitsprüfung.

 

Stand: 27.04.2022

Autor*in

Anissa Butlin

Keine Kommentare