Können probatorische Sitzungen im Rahmen der Gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung stattfinden?
Stand: 27.04.2022
Stand: 27.04.2022
Stand: 27.04.2022
Ja. Gemäß § 11 Absatz 5 der Psychotherapie-Richtlinie sind vor dem Beginn einer sich anschließenden Richtlinien-Psychotherapie mindestens zwei und bis maximal vier probatorische Sitzungen zu erbringen (beziehungsweise bis zu sechs probatorische Sitzungen bei Kindern, Jugendlichen und Menschen mit diagnostizierter Intelligenzstörung). Dies gilt auch, wenn zuvor Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung angeboten wurde.
Stand: 27.04.2022
Ja. Gruppen-Probatorik-Patienten können in eine bestehende Gruppe integriert werden, um die Aufnahme neuer Patientinnen und Patienten in laufende Gruppen zu ermöglichen. Damit können auch in der ambulanten Versorgung halboffene Gruppenkonzepte („slow-open-groups“) angeboten werden.
Stand: 27.04.2022