Probatorik in der Gruppenpsychotherapie

Können probatorische Sitzungen im Rahmen der Gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung stattfinden?
Nein. Die Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung kann aufgrund ihrer von den probatorischen Sitzungen abweichenden inhaltlichen Zielsetzung diese nicht ersetzen. Zudem verlangt die Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung ein anderes therapeutisches Vorgehen als die Durchführung der probatorischen Sitzungen. Ähnlich verhält es sich zur Gruppentherapie.  

Stand: 27.04.2022

Allgemeines zu probatorischen Sitzungen in der Gruppenpsychotherapie
  • Sie können künftig auch im Gruppensetting stattfinden, wenn sich eine Gruppenpsychotherapie oder Kombinationsbehandlung anschließt.
  • Die Therapieeinheit (TE) umfasst 100 Minuten, kann aber in Einheiten à 50 Minuten aufgeteilt werden.
  • Mindestens eine probatorische Sitzung muss im Einzelsetting stattfinden. Falls vorher keine Sprechstunde stattgefunden hat, sogar zwei.
  • Insgesamt sind bei Erwachsenen bis zu vier Therapieeinheiten Probatorik je Krankheitsfall möglich, davon maximal drei Therapieeinheiten im Gruppensetting bei einer vorherigen Psychotherapeutischen Sprechstunde.
  • Ohne vorherige Sprechstunde beim selben Psychotherapeuten müssen zwei probatorische Sitzungen im Einzelsetting stattfinden, maximal zwei Therapieeinheiten im Gruppensetting.
  • Bei Kindern und Jugendlichen oder Menschen mit geistiger Behinderung sind bis zu sechs Therapieeinheiten je Krankheitsfall insgesamt, davon maximal fünf Therapieeinheiten im Gruppensetting, bei vorheriger Psychotherapeutischer Sprechstunde möglich.
  • Ohne vorherige Sprechstunde beim selben Psychotherapeuten / der selben Psychotherapeutin müssen zwei probatorische Sitzungen im Einzelsetting stattfinden, maximal vier Therapieeinheiten im Gruppensetting.

 

Stand: 27.04.2022

Müssen nach der Gruppenpsychotherapeutischen Grundversorgung noch probatorische Sitzungen gemacht werden, wenn eine Gruppentherapie geplant ist?

Ja. Gemäß § 11 Absatz 5 der Psychotherapie-Richtlinie sind vor dem Beginn einer sich anschließenden Richtlinien-Psychotherapie mindestens zwei und bis maximal vier probatorische Sitzungen zu erbringen (beziehungsweise bis zu sechs probatorische Sitzungen bei Kindern, Jugendlichen und Menschen mit diagnostizierter Intelligenzstörung). Dies gilt auch, wenn zuvor Gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung angeboten wurde.

 

Stand: 27.04.2022

Können Patient*innen, die sich in der Probatorik befinden, in eine schon laufende Gruppentherapie integriert werden?

Ja. Gruppen-Probatorik-Patienten können in eine bestehende Gruppe integriert werden, um die Aufnahme neuer Patientinnen und Patienten in laufende Gruppen zu ermöglichen. Damit können auch in der ambulanten Versorgung halboffene Gruppenkonzepte („slow-open-groups“) angeboten werden.

 

Stand: 27.04.2022