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2020: Was für ein Jahr!
- 4. Januar 2021
- Berufspolitik
- Jahresrückblick
Eine Bilanz von Bundesvorstand Benedikt Waldherr
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
2020 wird vermutlich als das „Corona-Jahr“ in die Geschichte der Menschheit eingehen. Was für ein Jahr! Was wir erlebt haben, ist beispiellos und in gewisser Weise überwältigend, leider auch im negativen Sinne.
Wir haben eine schwere Pandemiesituation erlebt und erleben Sie weiterhin mit all den schmerzlichen Konsequenzen, die dieses Erkrankungsgeschehen für unser Gesundheitswesen und die Menschen in unserem Land bedeutet. Gleichzeitig wurde aber auch erkennbar, wie gut das Gesundheitswesen funktioniert. Die ambulante Versorgung, zu der auch wir Psychotherapeut*innen gehören, konnte erstaunlich gut unter Beweis stellen, dass sie den Druck auf die Kliniken erfolgreich abmildern kann.
Auch wurde sichtbar, wie wertvoll und wichtig die psychotherapeutische Versorgung unter Pandemie-Bedingungen im deutschen Gesundheitswesen ist. Allen politisch Handelnden, den Medien besonders und den Menschen in unserem Land war sehr rasch klar, dass die Pandemiesituation auch die psychische Not der Menschen erhöhen wird. Aktuell erleben wir in den Praxen die dem Pandemie-Tsunami folgende Welle an Leid. Die Menschen werden arbeitslos, die materiellen Krisen verschärfen sich und, wie zu erwarten war, nehmen die psychischen Probleme der Menschen zu. Der Anstieg ist zwar nicht exponentiell, aber doch rasant und in nahezu allen Praxen spürbar.
Wir haben durch diese Pandemie auch Entwicklungen in der Psychotherapie gesehen, die wir so vor einem Jahr nicht für möglich gehalten hätten. Die Videotherapie hat breiten Einzug gehalten in unsere Praxen. Die meisten Kollegen von uns hätten das noch im Februar 2020 für absolut undenkbar gehalten. Generell beschäftigt das Thema Fernbe-handlungen das Gesundheitswesen. Allenthalben entstehen Telekliniken und andere virtuelle Angebote, die Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen vor Ort ersetzen sollen.
Es hat sich nach mehr als einem halben Jahr mit Videotherapie in der Praxis auch erwiesen, dass Psychotherapie als Notbehelf im Videomodus angeboten werden kann. Darüber können wir zunächst froh sein. Andererseits wurde auch absolut klar, dass die persönlichen Kontakte gerade in der Psychotherapie auf Dauer nicht zu ersetzen sind. Bisher ha-ben wir im bvvp noch von niemanden gehört, dass er / sie im Video-Setting lieber arbeitet als mit echten Patient*innenkontakten. So hat dieser riesige Feldversuch der Videotherapie gezeigt, dass in der Psychotherapie der echte „Mensch-zu-Mensch-Kontakt“ der „Goldstandard“ bleibt und für die Zukunft bleiben muss.
Neben diesem zentralen Themenkomplex „Umgang mit der Pandemie“ haben wir im bvvp im zu Ende gehenden Jahr natürlich auch ganz neue Erfahrungen gemacht. Die berufspolitische Sacharbeit ging trotz Corona ungehindert weiter – wenn auch ohne die Möglichkeit zur Lobbyarbeit in Berlin. Wir haben nur noch vereinzelt persönliche Termine im politischen Aktionsraum wahrgenommen. Auch auf der berufspolitischen Ebene hat Corona Einzug gehalten und damit haben die Videokonferenzen überhandgenommen. In einzelnen Wochen absolvierte ich persönlich, als Vorsitzender des bvvp, bis zu 35 Stunden Videokonferenzen. Auch in diesem Feld sehnt man sich nach dem persönlichen Kontakt zu den Akteuren zurück.
Von großer Bedeutung im Jahr 2020 waren natürlich eine ganze Reihe wichtiger berufspolitischer Themen – allen voran das Thema „Qualitätssicherung“ und entsprechende Entwicklungen seitens des IQTIG.
Hier haben wir die Diskussionen im politischen Umfeld intensiv begleitet, mitgestaltet und an manchen Stellen auch bestimmen können. Uns war es extrem wichtig, für Augenmaß bei der Festlegung und entsprechende „Schlankheit“ der QS-Maßnahmen zu plädieren, die künftig ja im Bereich Psychotherapie eine größere Rolle spielen sollen. Unser Magazin PPP, Psychotherapie in Politik und Praxis, Heft 4/2020, enthält dazu wichtige Erläuterungen, Alternativmodelle und Vorstellungen aus Sicht unserer Profession. Wer sich in das Thema vertiefen möchte, findet auf unserer Homepage auch noch zusätzliches Bonusmaterial, das wir für so lesenswert erachten, dass wir dafür eine eigene Homepage-Rubrik eingerichtet haben.
Insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Antrags- und Gutachterverfahren von Seiten der Politik abgeschafft werden soll, sind neue Modelle der Qualitätssicherung hoch im Kurs. Aber das Gutachterverfahren betrachteten viele Kolleg*innen über lange Jahre als einen wichtigen Bereich der intrinsischen Qualitätssicherung. Auch wenn uns von den Krankenkassen und der Politik immer vorgehalten wurde, manche Gutachten seien durch Textbausteine erstellt oder von Ghostwritern angefertigt worden, hat sich für uns an dieser Stelle eine ganz andere Realität gestaltet. Das Schreiben der Konzeptualisierung für Langzeittherapien schulte und schult uns weiterhin in unserem Denken und in der Folge in unserem Handeln für unsere Patient*innen. Dennoch stehen uns hier neue Entwicklungen ins Haus, die wir natürlich wachsam und kritisch begleiten.
Wir werden dezidiert an den positiven Qualitäten der Konzeptualisierung von Psychotherapien in Form von schriftlichen Berichten festhalten. Vor allem die Vorab-Wirtschaftlichkeitsprüfung und die feste Verfügbarkeit von klaren Kontingenten sind für uns existenzielle Bestandteile der Richtlinienpsychotherapie, die wir auch in Zukunft verteidigen werden.
Auch das Thema „Entwicklung einer neuen Richtlinie für die Behandlung komplex gestörter, multimorbider Patienten im Team mit anderen Behandlern“ war und ist uns sehr wichtig. Hier startet aktuell das Stellungnahmeverfahren der Verbände. Wir haben uns als bvvp dafür angemeldet und werden mit einer ausführlichen Darstellung unserer Position am Entscheidungsprozess teilnehmen. Diese neue Richtlinie nach § 92, Absatz 6 b SGB V soll die Versorgung komplex gestörter Menschen verbessern und uns, ebenso wie die Psychiater*innen, zu mehr Kooperation veranlassen.
Schließlich hat uns in dem zurückliegenden Kalenderjahr auch die Entwicklung einer künftigen Weiterbildungsordnung sehr beschäftigt. Im Rahmen unserer Mandate innerhalb der Bundespsychotherapeutenkammer und den Landespsychotherapeutenkammern haben wir auch hier unsere Expertise eingebracht. Hier mussten wir allerdings anerkennen, dass bestimmte zentrale Kernforderungen unserer Politik nicht wirklich vom Gesetzgeber umgesetzt worden sind – das betrifft vor allem die nach dem Erhalt der Vielfalt der Verfahren schon im Universitätsstudium, nach der Gleichstellung der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen nach altem Ausbildungsrecht mit den Kolleg*innen nach neuem Weiterbildungsrecht und vor allem die Forderung nach Verbesserung der Situation der Ausbildungskandidat*innen.
Intern war das Jahr 2020 im bvvp auch eine Zeit der Konsolidierung. Wir haben unsere Bundesgeschäftsstelle personell weiterentwickelt, sind auf dem Weg zu einer einheitlichen Gestaltung aller unsere Veröffentlichungen im Sinne eines „Corporate Design“ große Schritte gegangen und haben unsere Informationspolitik neu organisiert. Kompakt, wiedererkennbar, immer aktuell – das Magazin PPP, viele Mitgliederinformationen und Broschüren legen von dieser Linie Zeugnis ab.
Hier haben wir großen Dank auszusprechen an unsere Mitarbeiter in der Geschäftsstelle und im Pressereferat. Der bvvp wurde professioneller und effektiver. Gerade unter den Bedingungen der Corona-Pandemie war es extrem wichtig, stets aktuelle Informationen für unsere Mitglieder bereitzustellen.
Es ist also im Rückblick eine Zeit des Dankens für die geleistete Arbeit – Dank an die Mitarbeiter*innen und an die Mitstreiter*innen im Vorstand, in den Landesverbänden und dem Jungen Forum. Auch dank ihrer ist der bvvp weiterhin ein schlagkräftiger Verband in der Landschaft der Psychotherapeutenverbände. Wir sind froh, dass es uns immer wieder ge-lingt – sicher auch in 2021 – eine wichtige Rolle und Funktion in dieser Welt der Lobbyarbeit für die Psychotherapie in Deutschland einzunehmen.
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